Kein Auskunftsanspruch gegen Forumbetreiber

7 Sep

Pressemeldung der Firma ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherung- AG

Eine Autohändler verlangte die Bekanntgabe der Daten des Verfassers von verunglimpfenden Kommentaren in einem Internet Forum. Das Amtsgericht München sah jedoch keine rechtliche Möglichkeit, dem Händler die verlangten Informationen zu verschaffen. Derartige Informationen stehen nach Auskunft der ARAG Experten unter bestimmten Voraussetzungen an die zuständigen Stellen zur Verfügung. Eine entsprechende Anwendung der einschlägigen Vorschrift auf Privatpersonen scheidet allerdings aus (AG München, Az.: 161 C 24062/10).



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ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherung- AG
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