Experteninterview mit dem Brandschutzexperten Christian Weidensee für das Portal www.deafservice.de
Mit Ausnahme von Berlin, Brandenburg und Sachsen herrscht in allen Bundesländer Rauchmelderpflicht. Hörbehinderte brauchen allerdings spezielle Rauchmelder, denn die Zielgruppe kann eine Alarmlautstärke von 85 dB, wie es bei den Standardmeldern üblich...
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