Hörbehinderte Menschen benötigen spezielle Rauchmelder
26 Jun
Experteninterview mit dem Brandschutzexperten Christian Weidensee für das Portal www.deafservice.de
Mit Ausnahme von Berlin, Brandenburg und Sachsen herrscht in allen Bundesländer Rauchmelderpflicht. Hörbehinderte brauchen allerdings spezielle Rauchmelder, denn die Zielgruppe kann eine Alarmlautstärke von 85 dB, wie es bei den Standardmeldern üblich ist, nicht wahrnehmen.
Hierzu berät der Brandschutzexperten Christian Weidensee die Zielgruppe bundesweit und kostenlos. Im Interview liefert er wichtige Informationen, welche Art von Rauchmeldern Hörbehinderte brauchen, wie und wo sollen diese untergebracht werden. „Es ist sehr wichtig, dass das Rauchmeldersystem auch beim Stromausfall funktioniert! Grund hierfür ist, dass bei fast allen Bränden der Strom ausfällt“, so Weidensee.
Neben den technischen Fragen kümmert er sich auch um die Anträge für die Kostenübernahme bei den Krankenkassen und bietet somit die komplette Abwicklung an. Da sein Kollege gebärden kann, ist für gehörlose Menschen sogar eine Fachberatung in Gebärdensprache, auch über Skype möglich.
Das Interview von Judit Nothdurft ist auf dem Portal für Hörbehinderte und Gehörlose publiziert http://www.deafservice.de/…
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