Wie die Heidelberger BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte Widmaier und Seelig berichten, hat das Oberlandesgericht Köln gleich mehrere Klagen gegen den AWD wegen Prospekthaftung sowie verbotener überhöhter Provisionen (kickback) abgewiesen
Nach Auffassung der Oberlandesrichter konnte im Rahmen der Beweisaufnahme der klägerische Vortrag nicht bewiesen werden. Hier hat sich leider ein typisches Risiko eines Schadenersatzprozesses, nämlich die Unvorhersehbarkeit von Zeugenaussagen, realisiert....
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