Haftung eines Steuerberaters wegen Vermittlung von Kommanditbeteiligung an Luxemburger Inncona

31 Aug

Das Landgericht Kempten hat in einem sorgfältig begründeten Urteil einen Steuerberater zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt

Pressemeldung der Firma BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Der Steuerberater hatte dem Mandanten im Rahmen einer steuerlichen Gestaltung im Jahre 2007 die Beteiligung an zwei Luxemburger Kommanditgesellschaften empfohlen. Hierfür erbrachte der Steuerpflichtige Einzahlungen in Höhe von € 42.000.

Der im Hinblick auf die Ansparabschreibung erforderliche Nachweis von Investitionen konnte später für das Steuermodell nicht erbracht werden. Durch die Bemühungen, Mängel des Steuermodells zu „heilen“, sind weitere Kosten entstanden.

Bei einer Betriebsprüfung durch das Wohnsitzfinanzamt des Steuerpflichtigen wurden die geltend gemachten Verluste aus den Beteiligungen aberkannt.

Das Landgericht Kempten hat der gegen den Steuerberater geführten Klage auf Zahlung der für die Kommanditanteile geleisteten Einlagen, der entstanden Beratungs- und Servicegebühren sowie der Zinsen, die infolge der Auflösung einer Rücklage nach der Betriebsprüfung verfielen, stattgegeben.

Darüber hinaus hat es den Beklagten verpflichtet, eventuelle weitere Schäden, die im Zusammenhang mit der Rückabwicklung noch entstehen werden, zu ersetzen, und den diesbezüglichen Streitwert auf € 100.000 geschätzt, da sich der Kläger zukünftig evtl. noch Forderungen auf Einzahlung der Kommanditeinlagen in Höhe von € 175.000 abzüglich der bereits geleisteten Einlagen je Beteiligung ausgesetzt sehen könnte.

Anleger, die ebenfalls Inncona-Beteiligungen auf Vermittlung ihres Steuerberaters hin gezeichnet haben, und Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen wollen, sollten sich schon zur Vermeidung des Verjährungseintritts baldmöglichst an einen Anwalt wenden, der mit Kapitalanlage- und Steuersachen vertraut ist.“

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Steuerrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft „Inncona“ gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 31. August 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.

mistau



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