Private Firma wertete Geschwindigkeitsmessung aus – Gericht spricht Autofahrer frei

29 Jun

Ohne die Daten zu überprüfen verschickte die Behörde Bußgeldbescheide

Pressemeldung der Firma Eurojuris Deutschland e.V.

Immer wieder kommt es vor, dass die Auswertung von Geschwindigkeitsmessungen nicht durch Behörden, sondern faktisch durch private Firmen durchgeführt wird. In einem solchen Fall hat das Amtsgericht Kassel nun ein „Beweisverwertungsverbot“ für die fragliche Messung mit dem Gerät „Jenoptik 5350“ ausgesprochen. Die Folge: der betroffene Autofahrer wurde vom Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung freigesprochen.

Auswertung durch Firma Jenoptik

Im entschiedenen Fall war ein Autofahrer auf einer Bundesstraße mit 75 km/h an Stelle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h „geblitzt“ worden. Nach Abzug der Toleranz wurden ihm 22 km/h zu viel vorgeworfen.

Der Betroffene wehrte sich gerichtlich gegen die Messung. Im Verfahren stellte sich heraus, dass die Aufbereitung der Messdaten des Geräts durch die Firma Jenoptik erfolgte. Die dafür zuständige Behörde hingegen spielte dabei – obwohl es eigentlich ihre Aufgabe war – keine Rolle.

Zudem überprüfte niemand, ob die Daten bei der Bearbeitung in irgendeiner Form manipuliert wurden oder ob sie beschädigt waren. Die Polizei folgte nur der Einschätzung von Jenoptik und übertrug die von Jenoptik als verwertbar eingestuften Datensätze einfach in das „System zur Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten“.

Behörde überprüfte Datensätze nicht

Das Gericht sah es damit als erwiesen an, dass in diesem Fall faktisch ein Privatunternehmen die alleinige Auswertung der Datensätze übernommen hatte, obwohl dies eigentlich ureigene hoheitliche Aufgabe ist. Diese Aufgabe hätte nach Ansicht des Gerichts keineswegs vollständig an die Firma Jenoptik delegiert werden dürfen.

Pikant: Ein Sachbearbeiter sagte aus, dass die Firma Jenoptik lediglich dann Geld für die Auswertung bekam, wenn sie verwertbare Datensätze lieferte. Es lag also auch im Interesse der Firma, dass die Datensätze stets verwertbar waren. Da frägt man sich, warum die Behörde keinen Anlass sah, die gelieferten Daten auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.

Das sahen die Richter ebenso und sprachen den betroffenen Fahrer frei.

Keine Ruhe um das Thema Geschwindigkeitsmessungen

Der aktuelle Fall zeigt, dass auch weiterhin keine Entspannung um das Thema Blitzer & Co. zu erwarten ist: Zu hoch sind die Fehlerquellen, zu fahrlässig scheint in Behörden mit den generierten Datensätzen umgegangen zu werden. Betroffenen hingegen kann dies nur Mut machen: Mit den sich ständig verändernden Verfahrensweisen bleibt, wie der Fall zeigt, genug Raum, um die Messungen anzugreifen und den Führerschein gerichtlich zu erhalten. Wichtig: Wer rechtsschutzversichert ist, ist hier klar im Vorteil. Denn die Versicherung übernimmt in aller Regel die Kosten der Verteidigung sowie etwaige Sachverständigenkosten.

Tim Geißler

Rechtsanwalt,

Fachanwalt für Strafrecht

www.gks-rechtsanwaelte.de



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Eurojuris Deutschland e.V.
Clausewitzstraße 2
10629 Berlin
Telefon: +49 (30) 88001498
Telefax: +49 (30) 88001424
http://www.eurojuris.de

Ansprechpartner:
Christian Veh
Leiter der Geschäftsstelle
+49 (30) 88001498



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.