Schrottimmobilien: Achtung! Verjährung droht!

8 Sep

Pressemeldung der Firma BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Altfälle mit Erwerb vor 2002 verjähren am 31.12.2011. BSZ e.V. Vertrauensanwältin Anja Richter von der Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte: „Spätestens zum 31.12.2011 besteht die akute Gefahr, dass Ansprüche von Erwerbern, die vor dem 01.01.2002 eine Schrottimmobilie gekauft haben, verjähren.“

Die seit dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz für Schadensersatzansprüche maßgebliche 3-jährige Verjährungsfrist beginnt zum Ende des Jahres zu laufen, in welchem der Erwerber von den anspruchsbegründenden Umständen und von der Person des Gegners Kenntnis erlangt hat oder erlangt haben müsste. In praktisch allen der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei von Buttlar Rechtsanwälte bekannten Fällen haben Erwerber jedenfalls keine Kenntnis in Bezug auf die hohen Innenprovisionen und die oftmals sittenwidrige Überteuerung des Objekts. Allerdings führte der Gesetzgeber mit der sogenannten Schuldrechtsreform eine kenntnisunabhängige, absolute Verjährungsfrist für Altfälle von 10 Jahren ein. Ansprüche aus einem Immobilienerwerb vor dem Jahr 2002 verjähren somit zum 31.12.2011.

Diese Problematik ist der Mehrzahl der geprellten Erwerber nicht bekannt. Auf diese Unkenntnis bauen die Verantwortlichen, wie die in die Finanzierung der Schrottimmobilien involvierten Banken sowie die verschiedenen Vertriebe. Insbesondere betroffen sind sogenannte Treuhandfälle, welche in den 1990er Jahren massenhaft durch Banken und Sparkassen finanziert wurden. Als Treuhänder waren hier vor allem die SSB-, CBS-, KT-, CD-, Kurth & Krükel, Steuplan, Hoffmann & Kuhlmann, Kuraconsult, Kuramandat sowie die Dr. Gerbig Steuerberatungsgesellschaft mbH tätig.

Erwerber, die ihre Rechte wegen fehlerhafter Beratung und arglistiger Täuschung durchsetzen wollen, sollten daher- nicht zuletzt vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs rechtzeitig verjährungshemmende Maßnahmen ergreifen. Es besteht dringender Handlungsbedarf!

Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Schrottimmobilien / Immobilienrückabwicklung“ anschließen.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstraße 49
64807 Dieburg
Telefon: +49 (6071) 9816810
Telefax: +49 (6071) 9816829
http://www.fachanwalt-hotline.de

Ansprechpartner:
BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein
+49 (6071) 9816810



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.