Schadensersatz für Kommunen in Sachsen – Entlastung für Steuerzahler

13 Sep

Rössner Rechtsanwälte sieht Chancen für Rettung verschuldeter Städte und Gemeinden

Pressemeldung der Firma Eurojuris Deutschland e.V.

Als erstes Bundesland hat Sachsen seinen Kommunen Schadensersatzklage wegen Swap-Geschäften empfohlen. So teilte das Sächsische Innenministerium Ende August mit.

Im März 2011 wurde von der Kanzlei Rössner Rechtsanwälte ein Urteil gegen die Deutsche Bank in einem Swap-Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erstritten. Im konkreten Fall ging es um ein mittelständisches Unternehmen. Die Deutsche Bank wurde damals zu 100% Schadensersatz verurteilt. Seitdem hoffen auch Kommunen und mit ihnen die Steuerzahler, die letztlich als Schuldner für die Verbindlichkeiten aufkommen.

„Die Kämmerer“, so Dr. Jochen Weck, Seniorpartner bei Rössner Rechtsanwälte und federführender Anwalt im BGH-Swap-Verfahren „sind Opfer. Sie sind in die Geschäfte mit spekulativen Finanzderivaten getrieben worden, da sie von der Zinslast ihrer Kredite erdrückt wurden. Hier wurde Vertrauen missbraucht und das Spekulationsverbot von den Banken missachtet. Man verkaufte den Kommunen hochspekulative Zinsderivate mit dem Argument der Zinsoptimierung. Wir sehen sehr gute Chancen für Kommunen, die gegen ihre Bank klagen wollen. Natürlich müssen die Verträge geprüft werden.“

Zur Frage, welche Auswirkungen die Empfehlung des Landes Sachsen an seine Kommunen hat, sagt Weck: „Mit der Empfehlung durch das Sächsische Innenministerium stellt sich bei Untätigkeit die Frage, ob sich die Kämmerer Untreue durch Unterlassung vorwerfen lassen müssten. Es besteht die Gefahr, dass die Opfer zu Tätern werden“.

Die Kanzlei Rössner Rechtsanwälte hat für Kommunen einen Leitfaden entwickelt, der einen ersten Überblick über die Möglichkeiten für Betroffene geben soll. Der Leitfaden ist kostenlos zu erhalten unter info@roessner.de

Die Kanzlei Rössner Rechtsanwälte ist Mitglied im internationalen Anwaltsnetzwerk Eurojuris Deutschland e.V.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Eurojuris Deutschland e.V.
Clausewitzstraße 2
10629 Berlin
Telefon: +49 (30) 88001498
Telefax: +49 (30) 88001424
http://www.eurojuris.de



Dateianlagen:
    • Dr. Jochen Weck, Rössner Rechtsanwälte (www.roessner.de)
Eurojuris Deutschland e. V. ist in der Eurojuris International EWIV mit Sitz in Brüssel organisiert. Europaweit gibt es mehr als 5.500 Rechtsanwälte in Eurojurisverbänden.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.