Eigenständiger Urlaub kann Konsequenzen haben

16 Nov

Pressemeldung der Firma ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherung- AG

Wer gegen den ausdrücklichen Willen seines Chefs in die Ferien fährt, riskiert den sofortigen Verlust seines Jobs. In einem konkreten Fall hatte ein Mann sich gegen den Willen des Chefs Urlaub genommen und war verreist. Daraufhin erfolgte die fristlose Kündigung, welche jedoch vor Gericht wieder aufgehoben wurde. Die Selbstbeurlaubung stellt ein grob rechtswidrig Verhalten dar, was grundsätzlich die fristlose Kündigung rechtfertigt. Dennoch ist eine zusätzliche und umfassende Interessenabwägung im Einzelfall notwendig. Konkret war zu berücksichtigen, dass es in den 18 Jahren, die der Betroffene bei dem Unternehmen schon beschäftigt war, zuvor zu keinerlei vergleichbaren Vorfällen oder gar zu einer Abmahnung gekommen war, so die ARAG Experten. Daher war bestenfalls eine ordentliche, fristgerechte Kündigung zulässig, die aber im vorliegenden Fall aus tarifvertraglichen Gründen entfiel. Der Mitarbeiter erhielt daher lediglich eine Abmahnung (ArbG Krefeld, Az.: 1 Ca 960/11).



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