Trinken und Trampeln – nur mit Sondergenehmigung

24 Nov

Pressemeldung der Firma ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherung- AG

Die so genannten Bier-Bikes rollen immer öfter über unsere Straßen. In Zukunft ist ihr Betrieb allerdings nur noch als erlaubnispflichtige Sondernutzung zulässig. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Münster. Die Richter des OVG haben damit einen Präzedenzfall geschaffen, indem es der Stadt Düsseldorf teilweise recht gab. Diese hatte die Nutzung von Bier-Bikes auf öffentlichen Straßen verboten, denn immer mehr dieser pedalbetriebenen Gefährte sind unterwegs. Im Schleichtempo zwischen sechs und zehn Stundenkilometern rollen die 2,30 Meter breiten Mobile durch den ohnehin zähen Stadtverkehr, verursachen zuweilen Staus und ziehen den Unmut vieler Autofahrer auf sich. Bis zu zwölf Mitfahrer strampeln und trinken dabei frisch Gezapftes, während ein (hoffentlich) nüchterner Fahrer lenkt und bremst. Dagegen hatten zwei Betreiber geklagt – ohne Erfolg. Laut ARAG Experten dürfen sie nun nur noch unter Auflagen, etwa auf bestimmten Straßen oder zu festgelegten Zeiten fahren. Laut Klage drohten neben der Verkehrsbehinderung auch Gläser und betrunkene Mitfahrer vom Bike zu fallen. Die Betreiber bestritten, dass ihre Gefährte nur „Sauftouren“ dienen. Das Bike werde auch zu umweltfreundlichen Stadtrundfahrten, Firmenausflügen und Kindergeburtstagen genutzt. Daher kündigten die Betreiber an, vor das Bundesverwaltungsgericht zu ziehen (OVG Münster, Az.: 11 A 2325/10, 11 A 2511/10).



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherung- AG
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Konzernkommunikation, Fachpresse / Kunden PR
+49 (211) 963-2560



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.