NRW: Presse-Einladung /-Mitteilung und Fototermin: Unterschriften-Übergabe für Tierschutz-Verbandsklage

28 Nov

Pressemeldung der Firma Menschen für Tierrechte Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.

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Presse-Einladung /-Mitteilung und Fototermin

Unterschiften-Übergabe zur Einführung der Tierschutz-Verbandsklage in NRW am 30. November, im Landtag, Düsseldorf

Am Mittwoch, 30.11.2011, findet eine Anhörung zur Tierschutz-Verbandsklage im federführenden Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (KUNLV) unter Mitbeteiligung des Wissenschafts- und Rechtsausschusses statt. Anlässlich dieser Expertenbefragung werden der Bundesverband Menschen für Tierrechte und sein Siegener Mitgliedsverein Die Tierfreunde über 25.000 Unterschriften für das Klagerecht an den Vorsitzenden des Ausschusses Friedhelm Ortgies (CDU) übergeben.

Damit wollen die Vereine demonstrieren, dass die Bürger das Klagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen unbedingt befürworten. Die Unterzeichner wenden sich auch gegen die unzutreffenden Behauptungen der Gegner aus Wissenschaft, Landwirtschaft und Behörden, die derzeit massiv gegen das Klagerecht mobil machen.

„Die Tierschutz-Verbandsklage schafft kein neues Tierschutzrecht, sondern lässt nur zu, dass Tierschutzvereine per Gericht überprüfen lassen können, ob geltende Tierschutzbestimmungen auch im Alltag angewendet werden“, so Jürgen Foß, Vorsitzender der Tierfreunde.

„Wer sich als Tiernutzer gegen das Klagerecht im Tierschutz stellt, gleichzeitig aber selbst für sich in Anspruch nimmt, bei Gericht gegen Tierschutzauflagen zu klagen, spricht sich gegen das Grundgesetz aus. Denn dieses will, dass jegliches Handeln von Gerichten überprüfbar sein muss. Auch die Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften“, so Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte.

Die Schlussabstimmung in NRW steht Anfang 2012 an. Mit der Tierschutz-Verbandsklage würde dann anerkannten Tierschutzorganisationen ermöglicht – sozusagen als Anwalt der Tiere -, von den Verwaltungsgerichten prüfen zu lassen, ob die tierschutzrechtlichen Vorschriften (z. B. des Tierschutzgesetzes) auch eingehalten wurden. Damit würde ein gravierender Mangel beseitigt, denn bisher können nur Tiernutzer gegen zu hohe Tierschutzauflagen klagen.

Presse- und Fototermin:

Datum: Mittwoch, 30. November 2011

Uhrzeit: 10:45 Uhr

Ort: Landtag Düsseldorf Raum E 3 – A 02

Kontakt vor Ort: Christina Ledermann, stell. Vorsitzende,

Tel. 0179 – 450 46 80

Kontakt Pressestelle: Stephanie Elsner, Tel.: 05237 – 2319790,

E-Mail: elsner@tierrechte.de



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