Grenzen der Zaunsicherung
14 Nov
Ein Grundstückseigentümer muss seinen Zaun lediglich so sichern, dass er bei "normalem Gebrauch" niemanden schädigt. Verletzt sich ein Kind, weil es an einem Zaun hochklettert und sich daraufhin eine Strebe löst, haftet der Grundstückseigentümer nicht.... weiterlesen →

