Hannover Leasing Montranus Medienfonds – Ansprüche können teilweise zum Jahresende verjähren

2 Dez

Mehr als 9000 Anleger haben über 700 Millionen Euro eingezahlt und nicht wenige sind enttäuscht: es wird von drohenden, hohen Steuernachzahlungen berichtet und die Erträge sollen hinter den Prognosen zurückbleiben.

Pressemeldung der Firma BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Enttäuschte Anleger, die sich beim Erwerb des Medienfonds schlecht beraten sehen, sollten noch dieses Jahr rechtlichen Rat einholen. Anlegern, die sich von der Kapitalanlage lösen möchten, bieten sich mehrere Handlungsoptionen an. Im Einzelfall bestehen Schadensersatzansprüche gegen den Anlageberater, der die Beteiligung empfohlen hat. Anlageberater müssen rechtzeitig vor Zeichnung über die mit einer Kapitalanlage verbundenen Risiken aufklären. Die auf Kapitalanlagerecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertritt bereits Anleger, die der Überzeugung sind, dass dies bei ihnen nicht der Fall war und die Klagen wegen fehlerhafter Anlageberatung eingereicht haben.

Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hendrik Bombosch weist darauf hin, dass man sich insoweit beeilen sollte, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass zum Ende des Jahres Verjährung derartiger Ansprüche eintreten kann. Hier sollten vor Jahresende in Abstimmung mit einem versierten und spezialisierten Rechtsanwalt geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um einen möglichen Verjährungseintritt zu verhindern.

Von CLLB Rechtsanwälte vertretene Anleger hatten zudem vorgetragen, dass vom den Fonds vermittelnden Kreditinstitut aufklärungspflichtige Rückvergütungen pflichtwidrig verschwiegen worden waren. Auch dies kann einen Erfolg versprechenden Ansatz für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen darstellen.

Weiterhin gibt es mehrere landgerichtliche Entscheidungen die bestätigen, dass Widerrufsbelehrungen der HELABA Dublin falsch sind und insoweit die Möglichkeit besteht, den Erwerb der Anlage rück abzuwickeln.

Rechtsanwalt Hendrik Bombosch empfiehlt Anlegern der Montranus Fonds prüfen zu lassen, ob ihnen möglicherweise ebenfalls Schadensersatzansprüche zustehen und sie sich so von der Beteiligung lösen können. Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten einer Überprüfung des Falles und eines etwaigen Prozesses wegen fehlerhafter Anlageberatung.

Für Betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Montranus Medienfonds“ anzuschließen.

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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 02. Dezember 2011 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.



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