Bundesgerichtshof-Urteil: PETA gewinnt Rechtsstreit mit Circus Krone

8 Dez

Undercover-Filmaufnahmen über tierquälerische Tierhaltung im Zirkus bleiben zulässig

Pressemeldung der Firma PETA Deutschland e.V

Das Hanseatische Oberlandesgericht hat im Frühjahr die Veröffentlichung der Undercover-Filmaufnahmen der Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. über die tierquälerischen Praktiken bei der Tierhaltung im Circus Krone für zulässig erklärt (Az. I ZR 219/11 BGH – 7 U 94/09 OLG Hamburg). Nun hat der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs die Nichtzulassungsbeschwerde des Zirkusses zurückgewiesen. Das Urteil ist somit rechtskräftig.

„Wenn ein Zirkus sich eines Fachberaters bemüht, der in den USA bereits mehrfach wegen mangelhafter Tierhaltung verurteilt wurde, ist es nicht verwunderlich, vor Gericht gegen PETA zu verlieren“, kommentiert Dr. Edmund Haferbeck, juristischer Berater bei PETA, den Beschluss des Bundesgerichtshofs. „Circus Krone hat sich nach eigenen Angaben bis 1999 noch vom Chef der Hawthorn Corporation beraten lassen und versuchte vergeblich, die von PETA enthüllte Information über die kriminellen Machenschaften des Beraters verbieten zu lassen. Es ist also nicht überraschend, solch eine unzulängliche Tierhaltung bei Circus Krone vorzufinden.“

Circus Krone, vertreten durch den Hamburger Anwalt W. Scheuerl und die BGH-Anwältin von Gierke, scheiterte damit zum dritten Mal mit dem Ansinnen, die mit teils versteckter Kamera gedrehten Aufnahmen über die Tierhaltung im Zirkus untersagen zu lassen. Das Videomaterial bildete den Auftakt zu PETAs Kampagne für ein Wildtierhaltungsverbot in Zirkussen und diente als Beleg für die erheblichen Mängel im Betrieb des größten und wohlhabendsten Zirkusses in Deutschland. Auch die Staatsanwaltschaft München I warf Circus Krone strafrechtlich relevante Tierquälerei bei der Tierhaltung vor, ohne allerdings den Zirkus anzuklagen.

PETAs Kampagne gegen die Wildtierhaltung in Zirkussen hat dieser Tage einen wichtigen Etappensieg errungen: Der Bundesrat hat in einer Entschließung an die Bundesregierung am 25. November das Verbot der Haltung von einigen Wildtieren in Zirkussen beschlossen – darunter auch Elefanten. Ein offizielles Gutachten bescheinigt den meisten Elefanten, die im Circus Krone gehalten werden, chronische Krankheiten – bedingt durch die unzulänglichen Haltungsbedingungen im Zirkus.

Weitere Informationen:

www.peta.de/CircusKrone

www.peta.de/zirkus



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
PETA Deutschland e.V
Benzstr. 1
70839 Gerlingen
Telefon: +49 (7156) 178-280
Telefax: +49 (7156) 178-2810
http://www.peta.de



Dateianlagen:
    • Bundesgerichtshof-Urteil: PETA gewinnt Rechtsstreit mit Circus Krone
PETA Deutschland e. V. ist eine Schwesterorganisation von PETA USA, der mit über drei Millionen Unterstützern weltweit größten Tierrechtsorganisation. Ziel der Organisation ist es, durch Aufdecken von Tierquälerei, Aufklärung der Öffentlichkeit und Veränderung der Lebensweise jedem Tier zu einem besseren Leben zu verhelfen.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.