Schadensersatz nach Stromkabel-Kappung

21 Dez

Pressemeldung der Firma ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherung- AG

Die Zerstörung von Daten auf einer Festplatte kann eine Schadensersatzpflicht nach sich ziehen. Bei Schachtarbeiten, die die beklagte Firma ausgeführt hatte, beschädigten Mitarbeiter versehentlich ein im Erdreich verlegtes öffentliches Mittelspannungskabel der Stadtwerke. Dadurch kam es zu einem Stromausfall im Betrieb eines Autozulieferers. Die Maschinen konnten wegen einer Veränderung der sie steuernden Software durch den Ausfall zunächst nicht wieder hochgefahren werden, vielmehr mussten durch die Kabelbeschädigung zerstörte Daten zunächst von Software-Technikern neu auf die Computer heruntergeladen werden. Für die hierfür angefallenen Arbeitsstunden forderte der Autozulieferer Schadenersatz. Zu Recht! Auch wenn die Daten lediglich neu vom Server heruntergeladen werden mussten, war aufgrund der Stromunterbrechung eine Eigentumsverletzung zu bejahen, erläutern ARAG Experten die Entscheidung. Denn bei der Speicherung auf magnetischen Datenträgern liegt eine Verkörperung des Datenbestandes im Material vor (OLG Oldenburg, Az.: 2 U 98/11).



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