Eingeständnis von Verivox: FlexStrom begrüßt „bemerkenswerte Offenheit“

12 Jan

Pressemeldung der Firma FlexStrom AG

Der unabhängige Energieversorger FlexStrom begrüßt das Eingeständnis von Verivox, das Portal bilde nicht alle Stromtarife gleichberechtigt ab. Das Eingeständnis dokumentiert eine „bemerkenswerte Offenheit“, heißt es bei dem Energiediscounter. Verivox hatte am Mittwoch bekannt gemacht, dass es u.a. jene Tarife von FlexStrom nicht mehr anzeigen wird, für die keine Provision gezahlt wird.

„Der jetzige Schritt von Verivox bestätigt genau das, was wir seit Jahren bereits vermuten: Die Höhe von Provisionen beeinflusst definitiv die Darstellung bei Verivox“, sagt FlexStrom-Sprecher Dirk Hempel. „Es handelt sich bei Verivox um ein reines Verkaufsportal.“

Seit Dezember geht FlexStrom gerichtlich dagegen vor, dass Tarife mit geringen oder ganz ohne Provision von Verivox falsch dargestellt werden. „Wenn Verivox jetzt offen eingesteht, dass unsere Angebote ohne Provisionszahlungen nicht berücksichtigt werden, schafft das ganz sicher mehr Transparenz für den Verbraucher“, so der Unternehmenssprecher.

Stromkunden, die eine diskriminierungsfreie Abbildung des gesamten Energiemarktes wünschen, wissen mit dieser Ankündigung, was sie vom Vermittlungsportal Verivox erwarten dürfen: „Bei Verivox wird eben nur ein Auszug aus den Tarifangeboten angezeigt“, sagt Hempel. „Wer einen Überblick über den gesamten Markt will, ist bei Verivox komplett falsch und informiert sich lieber woanders.“

FlexStrom und Verivox streiten sich seit Jahren über die Provisionsforderungen des Verkaufsportals. Der Energieversorger weist die Forderungen von Verivox für die Kundenvermittlung als überzogen zurück und hat daher in den letzten Jahren mehrfach eine Diskriminierung beklagt, insbesondere gegenüber dem mittlerweile insolventen Anbieter TelDaFax.

Seit der Insolvenz von TelDaFax gab es wiederholt schwere Vorwürfe gegen Verivox. So berichteten das Handelsblatt und die Financial Times Deutschland unter Berufung auf Eidesstattliche Versicherungen, Mitarbeiter von Verivox und TelDaFax hätten „gemeinsame Sache“ gemacht. Der Staatsanwaltschaft Heidelberg liegt dazu mittlerweile eine Strafanzeige gegen die Verantwortlichen von Verivox vor (Staatsanwaltschaft Heidelberg, Aktenzeichen 320 Js 28010/11).

FlexStrom hat daher bereits im Dezember eine Schadenersatz-Klage vor dem Landgericht Heidelberg gegen Verivox angestrengt (Aktenzeichen 12 O 91/11 KfH). Dabei geht es um einen Tarif, der zunächst korrekt angezeigt worden war. Erst nachdem FlexStrom für den Tarif eine niedrige zweistellige Provision angeboten hatte, ließ Verivox den Tarif im Vergleichsrechner durch eine falsche Darstellung extrem weit nach hinten wandern.

Vergleichbare Tarife mit höherer Provision wurden hingegen weiterhin auf den vorderen Plätzen im Rechner angezeigt – bis Verivox den Vertriebsvertrag mit FlexStrom kündigte. Verivox führte als Vorwand dafür in Presseberichten eine angebliche Anzahl von 3000 Kundenbeschwerden an. Diese Behauptung wurde dem Vertriebsportal aber mittlerweile durch eine Einstweilige Verfügung gerichtlich untersagt.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
FlexStrom AG
Reichpietschufer 86-90
10785 Berlin
Telefon: +49 (180) 5003709
Telefax: +49 (180) 5003709
http://www.flexstrom.de

Ansprechpartner:
Dirk Hempel
Pressesprecher
+49 (30) 214998-470

Die konzernunabhängige FlexStrom Aktiengesellschaft wurde 2003 als Familienunternehmen gegründet und ist heute einer der wichtigsten unabhängigen Energieversorger in Deutschland. Bekannt geworden ist FlexStrom vor allem mit Prepaid-Angeboten, mittlerweile hat sich der Stromanbieter mit zahlreichen innovativen Tarifmodellen etabliert.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.