Gericht verbietet erfundenes Gütesiegel von Unister
12 Jan
Gericht sieht irreführende Täuschung von Verbrauchern durch Unister / Werbung mit selbst erfundenem Gütesiegel rechtswidrig / Gericht sieht keine Überprüfung von Bewertungen bei Unister
Das Landgericht Köln hat dem Unternehmen Unister die Werbung mit ihrem selbst erfundenem „Gütesiegel“ verboten (Az: 31 O 491/11). Genauso ist es den Unternehmen der Gruppe Reisen.de, holidaytest.de oder Ab-in-den-Urlaub.de nicht erlaubt zu behaupten, ein solches Siegel beruhe auf „echten Gästemeinungen“. Das Gericht sieht in der Werbung dafür eine Irreführung des Verbrauchers.
Das Gericht fordert für ein Gütesiegel eine „sachgerechte Prüfung durch eine neutrale Instanz“. Genau dies erfüllt Unister nicht. Eine Qualitätsprüfung von Bewertungen, die dem angeblichen „Gütesiegel“ zu Grunde liegt, erkennt das Gericht nicht. Ebenso wenig verleihen es Gäste wie behauptet, sondern das Unternehmen selbst.
Der gewählte Werbespruch „echten Gästemeinungen“ ist nach Ansicht des Gerichts ebenso irreführend: „Bei der Angabe … handelt es sich um eine unzulässige Werbung mit einer Selbstverständlichkeit“. Vielmehr noch werden Bewertungen auf dem Unister-Portal nicht überprüft und gefälschte Bewertungen können nicht ausgeschlossen werden.
Patrick Feil, Geschäftsführer DACH der HolidayCheck AG, sieht in dem Urteil einen wichtigen Sieg zum Schutz des Verbrauchers: „Urlauber sollten bei ihrer Hotelwahl auf authentische Gästemeinungen vertrauen und nicht auf selbst erfundene Gütesiegel.“
In einstweiligen Verfügungen hatte das Landgericht München I bereits im Sommer 2011 die Bewerbung durch andere Varianten des sogenannten „Holidaytest-Gütesiegels“ untersagt. Nach marginalen Änderungen ließ Unister jedoch weiterhin damit werben.
Die Klage von HolidayCheck vor dem Landgericht Köln hatte in vollem Umfang Erfolg. Die einstweiligen Verfügungen bleiben bestehen.
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