Weitere Konkretisierung der Aufklärungspflichten von Anlageberatern. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 10.11.11 Az.: III ZR 81/11 die Aufklärungspflichten eines Anlageberaters weiter ausgeformt.
Ist ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren zum Zeichnungszeitpunkt einer Kapitalanlage gegen den Fondsinitiatoren anhängig, hat der Anlageberater seinen Kunden über diesen Umstand aufzuklären, selbst wenn das konkrete Ermittlungsverfahren nicht den...
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