Verivox: Verfälschte Darstellung von Kundenbewertungen

6 Feb

Landgericht Hamburg erlässt Einstweilige Verfügung

Pressemeldung der Firma FlexStrom AG

Das Verkaufsportal Verivox.de muss verfälschte Darstellungen von Kundenbewertungen unterlassen. Das entschied das Landgericht Hamburg in einer Einstweiligen Verfügung. Das Gericht folgte damit in vollem Umfang einem Antrag des unabhängigen Stromanbieters FlexStrom, der sich durch das Verkaufsportal deutlich benachteiligt gegenüber Konkurrenten sieht.

Die Verivox GmbH vermittelt gegen Provision Kunden an verschiedene Stromanbieter. Als Entscheidungshilfe werden dabei auch Kundenbewertungen gezeigt. Diese sollen dokumentieren, wie viele der bisherigen Kunden – zum Beispiel aus den letzten 6 Monaten – den Stromanbieter wieder wählen würden. Genau bei diesen Werten gab es merkwürdige Änderungen als es zum Streit zwischen FlexStrom und der Verivox GmbH kam.

Die angebliche Wiederempfehlungsrate von Kunden aus den letzten sechs Monaten war plötzlich innerhalb von 3 Wochen von 64 Prozent auf 35 Prozent gesunken. Dies geschah nur wenige Tage nachdem FlexStrom die benachteiligte Darstellung eines Tarifs bemängelt und Klage auf Schadenersatz und korrekte Darstellung gegen die Verivox GmbH erhoben hatte.

Das LG Hamburg untersagte der Verivox GmbH nun per Einstweiliger Verfügung, Kundenaussagen „verfälscht im Rahmen einer Gegenüberstellung von Positiv- und Negativbewertungen darzustellen“. Die Zuwiderhandlung durch die Verivox GmbH kann mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro geahndet werden (Aktenzeichen LG Hamburg, 315 O 22/12).

Schon in den vergangenen Jahren hatte sich FlexStrom mehrfach bei Verivox beschwert, da der Verdacht bestand, die Kundenbewertungen in dem Verkaufsportal würden zu Lasten von FlexStrom manipuliert.

Das Verkaufsportal Verivox ist mittlerweile stark umstritten. Insbesondere seit der Insolvenz des Anbieters TelDaFax hat es mehrfach Vorwürfe gegen die Verivox GmbH gegeben. So berichtete das Handelsblatt, Mitarbeiter von Verivox hätten Tarifdaten von TelDaFax-Konkurrenten vorab an den mittlerweile insolventen Anbieter gegeben und damit die Tarifangebote maßgeblich beeinflusst. Im Gegenzug soll Teldafax besonders hohe Provisionen an die Verivox GmbH gezahlt haben.

Teldafax war laut Insolvenzverwalter Bähr mit einst mehr als 700.000 Strom- und Gaskunden der größte unabhängige Energieanbieter Deutschlands. Das Unternehmen war im Frühsommer 2011 zusammengebrochen. Mehrere hunderttausend Strom- und Gaskunden machen derzeit im Insolvenzverfahren Erstattungsansprüche gegen den Versorger geltend.



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Die konzernunabhängige FlexStrom Aktiengesellschaft wurde 2003 als Familienunternehmen gegründet und ist heute einer der wichtigsten unabhängigen Energieversorger in Deutschland. Bekannt geworden ist FlexStrom vor allem mit Prepaid-Angeboten, mittlerweile hat sich der Stromanbieter mit zahlreichen innovativen Monatstarifen etabliert. Die FlexStrom Unternehmensgruppe bietet mit FlexGas auch bundesweit attraktive Gastarife an. Als konzernunabhängiger Energieversorger ist es FlexStrom und FlexGas besonders wichtig, für seine Kunden Strom, Ökostrom und Erdgas möglichst günstig auf dem Markt einzukaufen. FlexStrom ist vielfach für günstige Stromtarife und besonders kundenfreundlichen Service sowie eine solide Bonität ausgezeichnet worden.


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