Gute Nachrichten für Telefonkunden!

7 Feb

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Anbieter dürfen zukünftig keine Gebühren mehr für die Zeit verlangen, die Telefonkunden in einer Warteschleife verbringen. Stattdessen gibt es eine Ansagepflicht über die voraussichtliche Wartezeit. Diese kundenfreundliche Entscheidung hat kürzlich der Bundestag getroffen. Auch wer den Telefonanbieter wechselt darf sich freuen. Die Umschaltung auf den neuen Anbieter muss nun innerhalb eines Werktages erfolgen. Klappt das nicht, muss der alte Anbieter dafür sorgen, dass die Kunden weiterhin telefonieren können. Mehr Rechte gestanden unsere Volksvertreter Telefonkunden beim Umzug zu. So kann man seinen alten Vertrag jetzt mitnehmen, ohne dass die Mindestlaufzeit von vorne beginnt. Kann der Anbieter den Service am neuen Wohnort nicht anbieten, hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht. Die ARAG Experten wünschen sich noch mehr solche kundenfreundliche Beschlüsse vom Bundestag.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring (E-Mail)
+49 (211) 96325-60



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