Gute Nachrichten für Telefonkunden!
7 Feb
Anbieter dürfen zukünftig keine Gebühren mehr für die Zeit verlangen, die Telefonkunden in einer Warteschleife verbringen. Stattdessen gibt es eine Ansagepflicht über die voraussichtliche Wartezeit. Diese kundenfreundliche Entscheidung hat kürzlich der Bundestag getroffen. Auch wer den Telefonanbieter wechselt darf sich freuen. Die Umschaltung auf den neuen Anbieter muss nun innerhalb eines Werktages erfolgen. Klappt das nicht, muss der alte Anbieter dafür sorgen, dass die Kunden weiterhin telefonieren können. Mehr Rechte gestanden unsere Volksvertreter Telefonkunden beim Umzug zu. So kann man seinen alten Vertrag jetzt mitnehmen, ohne dass die Mindestlaufzeit von vorne beginnt. Kann der Anbieter den Service am neuen Wohnort nicht anbieten, hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht. Die ARAG Experten wünschen sich noch mehr solche kundenfreundliche Beschlüsse vom Bundestag.
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