Heute wird gefeiert

15 Feb

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Für die Feierlaune zuhause und den Tanz durch Flur und Treppenhaus gibt es an Weiberfastnacht oder Rosenmontag aber keine Sondergenehmigung. In der Kölner Innenstadt oder anderen Karnevalshochburgen kann zwar niemand erwarten, dass ab 22 Uhr Nachtruhe herrscht. Überall sonst muss man sich aber auch in der fünften Jahreszeit an mietrechtliche Bestimmungen halten, meinen ARAG Experten. Das bedeutet, man informiert die anderen Mieter besser frühzeitig, dass es etwas lauter werden kann, wenn man nicht auf die Karnevalsfeier verzichten möchte. Ab 22 Uhr sollte dann die Tanzeslust etwas im Rahmen gehalten und die Fenster geschlossen werden. Dann sind die Nachbarn auch Aschermittwoch noch freundlich.



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