Toll maskiert bei der Arbeit

17 Feb

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Für manchen Karnevalliebhaber gehört ein tolles Kostüm einfach zu den tollen Tagen dazu. Das kann im Job durchaus zu Komplikationen führen. Schutzkleidung, wie in einigen Berufen vorgeschrieben, darf der Arbeitnehmer nämlich nicht einfach durch ein lustiges Kostüm ersetzen. Ist bestimmte Kleidung vorgeschrieben, muss sie auch Karneval getragen werden, betonen ARAG Experten. Allerdings darf der Arbeitgeber nicht jede Individualität zu den tollen Tagen unterdrücken. Das Landesarbeitsgericht Köln hat zum Beispiel entschieden, dass ein Arbeitgeber nicht auf einfarbige Fingernägel bestehen kann. Es darf also durchaus etwas bunter zugehen am Rosenmontag (LAG Köln, Az.: 3 TaBV 15/10).



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