Debi Select: BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte erstreitet erste Urteile gegen Debi Select

13 Mrz

Anträge auf Einsicht in Geschäftsunterlagen werden von Seiten der Fondsgesellschaft weiterhin zurückgewiesen - BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB reicht weitere Klagen gegen Anlageberater ein

Pressemeldung der Firma BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte hat nunmehr die ersten Urteile gegen diverse Debi Select Fonds erstritten. Die Fonds wurden in Rahmen einer Stufenklage dazu verurteilt, den Anlagern den Wert ihrer jeweiligen Auseinandersetzungsguthaben zu berechne

Die Anleger haben nunmehr die Möglichkeit, diesen seit dem 01.07.2011 bestehenden Anspruch im Wege der Zwangsvollstreckung gegen die Fonds durchzusetzen und sodann in einem zweiten Schritt auch den sich aus der Auskunft ergebenden Zahlungsanspruch gegen die Fonds zu vollstrecken, erklärt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Cocron, von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die bereits eine Vielzahl von Anlegern der diversen Debi Select Fonds ver

Auch wenn von Seiten der neuen Rechtsanwälte der Debi Select Gruppe immer wieder versichert wird, dass nunmehr zeitnah auch die von vielen Anlegern begehrte Einsicht in die Geschäftsunterlagen gewährt wird, ist bis heute nichts geschehen. Im Gegenteil: Vor Gericht beantragte die Debi Select nunmehr sogar, die entsprechenden Klagen auf Einsicht in die Geschäftsunterlagen abzuweisen. Eine Begründung für diesen Abweisungsantrag liegt allerdings noch nicht vor. Die von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger sind mehr als irritiert über das in diesem Punkt äußerst widersprüchliche Verh

„Aufgrund der aus Sicht der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte eindeutigen Sach- und Rechtslage hinsichtlich der geltend gemachten Einsichtsrechte, ist davon auszugehen, dass auch diese Verfahren zeitnah zu Gunsten der klagenden Anleger entschieden werden“, erklärt BSZ e.V. Vertrauensanwalt Cocron wei

Für die von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger ist es zudem völlig unverständlich, warum auf Seiten der Debi Select weitere Anwalts- und Gerichtskosten produziert werden, wenn auf der anderen Seite außergerichtlich den Anlegern der Eindruck vermittelt wird, man beabsichtige, mit den Anlegern zu ko

Zwischenzeitlich hat auch die Staatsanwaltschaft Landshut weitere Ermittlungen gegen die Verantwortlichen der Debi Select aufgenommen. Der von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte diesbezüglich gestellte Antrag auf Akteneinsicht wurde bislang noch nicht beschie

Parallel zu den laufenden Verfahren gegen die Debi Select und deren Prospektverantwortlichen hat die Kanzlei CLLB auch bereits mehrere Klagen gegen diverse Anlageberater und Anlageberatungsgesellschaften eingereicht, die Beteiligungen an den Debi Select Fonds vermittelt haben. Anleger berichten in letzter Zeit verstärkt, dass ihnen von Seiten verschiedener Anlageberater empfohlen wurde, ihre für die Altersvorsorge abgeschlossenen Lebensversicherungen zu kündigen und den sich daraus ergebenden Erlös in die Fonds der Debi Select Gruppe zu inve

Auffallend ist, dass Anlegberater aus den unterschiedlichsten Teilen Deutschland den Anlegern dazu geraten haben, ihre bestehenden Lebensversicherungen über eine Gesellschaft mit dem Namen „Inter Consult Factoring“ zu veräußern. Ein Blick ins Handelsregister zeigt, dass die Gesellschaft ursprünglich ihren Sitz in Landshut hatte, wie auch die Debi Select. Weiter ergibt sich aus dem Handelsregister, dass ursprünglich auch die StiKon Treuhand GmbH als Kommanditistin an der Inter Consult Factoring beteilgt war. Der Name StiKon Treuhand GmbH dürfte den Anleger der diversen Debi Select Fonds ebenfalls b

„Sollte sich im Rahmen der weiteren Ermittlungen ergeben, dass die Inter Consult Factoring im Interesse der Debi Select Gruppe gehandelt haben sollte und den Anlageberatern nicht nur von der Debi Select für die Vermittlung der Debi Select Beteiligungen, sondern zudem auch noch von der Inter Consult Factoring Provisionen für den Erwerb der Lebensversicherung gezahlt worden sind, eröffnen sich weitere Anspruchsgrundlagen für Anleger der Debi Select Fonds“, erklärt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Cocron, von der Kan

In letzter Zeit kursieren im Internet auch weitere Anwaltsschreiben an Anleger der Debi Select Fonds, wonach bei Falschberatungen kein Rückabwicklungsanspruch bestehen soll. Das Schreiben der Anwälte, das der Kanzlei CLLB vorliegt, bezieht sich jedoch ausschließlich auf Ansprüche gegenüber der Fondsgesellschaft, nicht aber auf Ansprüche gegenüber Anlageberatern und Anlageberatungsg

Sollten Anleger der Debi Select Fonds von ihren Anlageberatern nicht, oder nicht vollständig über die Risiken der Beteiligungen aufgeklärt worden sein, kommen nach ständiger Rechtsprechung des BGH grundsätzlich immer auch Rückabwicklungsansprüche in Betracht. Diese richten sich gegen den Berater, nicht aber gegen die Fondsgesell

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) sind Anlageberater im Rahmen des Anlageberatungsvertrags verpflichtet, Anleger vollumfänglich über die jeweiligen Risiken einer Beteiligung aufzukl

Bei einer Beteiligung an einer GbR besteht z.B. grundsätzlich eine Vollhaftung mit dem gesamten Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Fondsgesells

Die Haftung ist im Außenverhältnis grundsätzlich unbegrenzt und erstreckt sich auf alle Verbindlichkeiten der jeweiligen Fondsgesellschaft gegenüber

Viele Anleger, die eine Beteiligung an einer Debi Select Fonds GbR gezeichnet haben, wurde Seitens der Anlageberater auf diese Risiken nicht hingewiesen, erklärt Rechtsanwalt Cocron von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB, die bereits eine Vielzahl von Anlegern der Debi Select vertritt. Dies ergibt sich aus den Gesprächen mit mehreren Anleg

Liegt ein Aufklärungsverschulden auf Seiten des Anlageberaters und/oder der Anlageberatungsgesellschaft vor, kommt grundsätzlich eine Rückabwicklung der Beteiligung in Bet

Der Anleger ist damit so zu stellen, als hätte er die Beteiligung nie erworben. Weiter ist der Anlageberater für den Fall der Feststellung seiner Pflichtverletzung weiter verpflichtet, den Anleger auch von etwaigen Nachhaftungsansprüchen gegenüber der Fondsgesellschaft freizustellen. Auch die dem Anleger im Zusammenhang mit der Durchsetzung seiner Ansprüche entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten sind im Falle des Obsiegens in voller Höhe vom Anlageberater, bzw. der Anlageberatungsgesellschaft

Nach Schilderung der Anleger stehen bei einzelnen Fonds die zugesagten Ausschüttungen seit September 2011 zur Zahlung aus. Die bereits mehrfach angekündigten Zahlungen wurden bis heute nicht bedient. Auch die bereits angekündigte Gesellschafterversammlung wurde bis heute nicht einbe

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte rät daher den Anlegern der Debi Select Fonds, ihre Ansprüche von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Debi-Select“ anzuschlieÃ

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