LG Göttingen verurteilt Volksbank Einbeck zur vollständigen Rückabwicklung eines DGI

14 Mrz

Wegen verschwiegener Rückvergütungen verurteilte das Landgericht Göttingen die Volksbank Einbeck zur Rückabwicklung eines DGI 34. Die Bank hat nun EUR 117.000 zzgl. Zinsen und Verfahrenskosten zu zahlen

Pressemeldung der Firma BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Dass die Bank sich überhaupt gegen den geltend gemachten Anspruch wehrte, ist dem Anwalt der Klägerin unverständlich. So hatte die Bank unstreitig eine Empfehlung zum Erwerb der Anlage ausgesprochen und unstreitig im Beratungsgespräch weder auf den Umstand der Provisionszahlung noch deren Höhe hi

„Die Bank verwies auf den Inhalt des Emissionsprospekts“, so der Schweinfurter Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Michael Schulze. Der BSZ-Vertrauensanwalt hat bereits eine Vielzahl von DG-Anlegern bundesweit erfolgreich vertreten. „Obwohl zwischenzeitlich sämtliche befassten Oberlandesgerichte und sogar der Bundesgerichtshof entschieden haben, dass die DG-Prospekte über die Provisionen nicht aufklären, beantragte die Bank Klageabweisung und sprach gegenüber der DG Anlage Gesellschaft eine Streitverkündung aus“, so

„Ansonsten bediente sich die Bank allein der immergleichen – längst überholten – Verteidigungsargumentation der Verjährung, Verwirkung, des unverschuldeten Verschweigens der Provisionen, etc.“. Das Gericht war in die Rechtslage gut eingearbeitet und folgte der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, so dass auch Steuervorteile nicht in Abzug gebracht w

„Es bleibt abzuwarten, ob das Urteil rechtskräftig wird“, so der Schweinfurter Anwalt. „Erfahrungsgemäß legen Banken auch ohne Erfolgsaussichten Berufung gegen stattgebende Urteile e

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „DG-Fonds“ anzuschlieÃ

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft: http://www.fachanwalt-hotline.eu/…

Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 14.März 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschät



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstraße 49
64807 Dieburg
Telefon: +49 (6071) 9816810
Telefax: +49 (6071) 9816829
http://www.fachanwalt-hotline.de

Ansprechpartner:
BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein (E-Mail)
+49 (6071) 9816810



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.