Keine Postwurfsendungen gegen den erklärten Willen des Empfängers

15 Mrz

Pressemeldung der Firma Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V.

Wer keine Reklame von einer Firma erhalten will, muss dies nur dem werbenden Unternehmen direkt mitteilen. Ein Aufkleber „Werbung – nein danke“ am Briefkasten muss nicht sin. Die Deutsche Anwaltauskunft informiert über ein Urteil des Landgerichts Lüneburg 4. November 2011 (AZ: 4 S 44/11).

Der Empfänger einer regelmäßigen postalischen Werbesendung wollte diese nicht mehr erhalten. Er teilte dies dem Unternehmen schriftlich mit. Das antwortete ihm, er könne eine Zustellung mit einem „Werbung – nein danke“-Aufkleber auf seinem Briefkasten verhindern. Der Mann wollte jedoch keinen solchen Aufkleber anbringen und forderte das Unternehmen erneut auf, ihm keine Post mehr zuzusenden. Nach zwei weiteren vergeblichen Schreiben klagte der Mann.

In der zweiten Instanz hatte er Erfolg. Er habe einen Anspruch auf Unterlassung der Zusendung, entschieden die Richter. Das Zusenden von Postwurfsendungen gegen den ausdrücklichen Willen des Empfängers stelle einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht, nämlich das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, dar. Zwar sei grundsätzlich Werbung in dieser Form zulässig. Teilt der Empfänger jedoch ausdrücklich mit, dass er die Werbung nicht erhalten möchte, müsse das werbende Unternehmen dies berücksichtigen. Auch sei der Empfänger nicht verpflichtet, einen Aufkleber am Briefkasten anzubringen. Es sei ihm selbst überlassen, auf welchem Wege er das werbende Unternehmen benachrichtigen wolle. Dem Empfänger müsse es nämlich möglich sein, bestimmte Werbung zu unterbinden, ohne deswegen vollständig auf den Erhalt von anderen Werbesendungen zu verzichten.

Informationen: www.anwaltauskunft.de



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V.
Littenstraße 11
10179 Berlin
Telefon: +49 (30) 726152-0
Telefax: +49 (30) 726152-190
http://www.anwaltverein.de

Ansprechpartner:
Swen Walentowski (E-Mail)
Pressesprecher Deutscher Anwaltverein
+49 (30) 726152-129



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.