Gute Nachrichten für Strom- und Gaskunden

16 Mrz

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Derzeit treten verschiedene gesetzliche Vorschriften in Kraft, die für Energiekunden eindeutige Verbesserungen bedeuten. So gibt es beispielsweise eine neue Schlichtungsstelle Energie und die gesetzlich vorgeschriebene Zeit für einen Wechsel des Strom- und Gasanbieters wird verkürzt. ARAG Experten nennen diese Neuerungen:

– Bereits jetzt sind Stromanbieter nach dem geänderten EnWG verpflichtet, ihre Kunden in Rechnungen und Verträgen umfassender zu informieren. Auch wenn es einmal Ärger mit dem Versorger gibt, kann künftig ein Blick auf die Rechnung helfen. Denn dort müssen die Lieferanten neuerdings die Kunden auf ihr Recht hinweisen, ein Verfahren zur Streitbeilegung beantragen zu können. Dazu müssen die Energielieferanten Anschrift und Kontaktdaten der Schlichtungsstelle Energie nennen, die seit Ende letzten Jahres tätig ist. An diese Schlichtungsstelle kann sich jeder Energiekunde wenden, der sich zuvor beim Anbieter beschwert hat und keine Einigung erzielen konnte.

– Strom- und Gaskunden werden voraussichtlich ab dem 1. April schneller den Anbieter wechseln können. Das erneuerte Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) schreibt nämlich vor, dass Strom- und Gaskunden nun schneller den Strom- und Gasanbieter wechseln können. Sobald der neue Strom- oder Gasanbieter den Kunden beim Netzbetreiber angemeldet hat, muss der Wechsel dann innerhalb von drei Wochen über die Bühne gegangen sein. Anders als bisher ist es auch nicht mehr erforderlich, dass der im Vertrag vereinbarte Lieferbeginn auf den ersten des Kalendermonats datiert ist. Die Storm- oder Gaslieferung kann also an jedem beliebigen Wochentag beginnen. ARAG Experten weisen nochmal darauf hin, dass auch so genannte Wechselgebühren unzulässig sind! Das heißt, als Kunde muss man keinerlei Gebühren an den Versorger zahlen, wenn man zu einem anderen Stromanbieter wechselt. Ein Beschluss der Kartellbehörden untersagt den Stromversorgungsunternehmen Wechselgebühren in Rechnung zu stellen, wenn der Kunde sich für einen anderen Anbieter entscheidet.



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