Insolvenzantrag der Solarhybrid / Was droht den Anlegern?

23 Mrz

Pressemeldung der Firma BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Kaum wurde bekannt, dass das neue „Fördergesetzt“ für Solarenergie beschlossen werden sollte, meldete die Firma Solarhybrid Insolvenz an. Die Gründe hierfür sind unklar, war das neue Gesetzt ja noch nicht einmal beschlossen worden.

Geplant ist, die Förderung für Freilandanlagen über zehn Megawatt Spitzenleistung ab dem 01. Juli 2012 komplett zu streichen. Solarkraftwerke, welche bis zum 01. Juli 2012 nicht fertig gestellt sind, wird keine Einspeisevergütung mehr zugesprochen. Diese Entscheidung betraf vor allem ein Großprojekt der Solarhybrid in Neuhardenburg. Die Solarhybrid soll hier nach eigenen Angaben ein Investitionsvolumen von ca. 7,5 Mil. € investiert haben.

Es werden auch Parallelen zum Fall „Solar Millennium“ deutlich. Hier hatte ein unbekannter Investor ein Großprojekt „gerettet“, was mehr als deutlich zeigte, dass die Finanzmittel auch in diesem Fall bereits nicht mehr vorhanden waren. Der Aufsichtsratschef der Solarhybrid ist nach Angaben der „Die Welt Online“ auch bereits in den Focus und die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft geraten. Der Vorwurf lautet, so „Die Welt Online“ auf Insiderhandel.

Die Insolvenz und Krise scheint aber seitens der Solarhybrid „hausgemacht“ zu. So entschloss man sich in 2011 tatsächlich, ein Milliardenprojekt der insolventen Solar Millennium in Kalifornien zu übernehmen. Dieses Investment könnte gleichfalls dazu geführt haben, dass nunmehr auch die Solarhybrid selbst insolvent ist.

Betroffene Aktionäre dürften die Entwicklung mit großer Sorge betrachten. Dies hatten der Solarhybrid in 2011 noch ein Darlehen in Höhe von 7,5 Mio.€ gegeben. Wie sich nunmehr wohl herausgestellt hat, ohne hierfür eine Sicherheit seitens der Solarhybrid zu erhalten. Ändert sich an der jetzigen Situation nicht, ist das Investment in Form des gewähren Darlehens gescheitert. Die Verluste der Gesellschafter wären immens.

Die Entwicklungen der Solarhybrid haben aber auch die BaFin (Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen) auf den Plan gerufen. Diese prüft derzeit Aktienverkäufe des Vorstandes, welche wenige Tage vor der Insolvenz getätigt wurden. Auch hier stehen Verstöße gegen das Wertpapierhandelsgesetzt und wegen Insiderhandels auf dem Plan.

Betroffen Aktionäre und Anleger sollten sich auf der Grundlage dieser Entwicklungen von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen und mögliche Schadenersatzansprüche gegen die Beteiligten prüfen lassen.

Vertrauensanwalt des BSZ e.V. – Herr Rechtsanwalt Adrian Wegel von der Kanzlei Bouchon & Hemmerich aus Frankfurt am Main – hat daher eine Interessengemeinschaft „Solarhybrid“ gegründet. Es bestehen gute Gründe, sich dieser Interessengemeinschaft des BSZ e.V. anzuschließen.

Für Betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich jetzt der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Solarhybrid“ anzuschließen.

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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 23.März 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.



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