Q-Cells meldet Insolvenz an!

3 Apr

Nach eigenen Mitteilungen vom gestrigen Tage wird das ehemalige Aushängeschild der Deutschen Solarbranche, das bis Mitte letzten Jahres noch der größte Hersteller von Solarzellen war, heute einen Insolvenzantrag stellen.

Pressemeldung der Firma BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Damit ist Q-Cells die vierte große Pleite unter den Solarunternehmen neben Solarhybrid, Solar Millennium und Solon, denen vor allem der Preisverfall, verursacht durch die starke chinesische Konkurrenz, den Garaus macht. Vorläufiger Insolvenzverwalter soll nach Informationen der Financial Times Deutschland der Berliner Rechtsanwalt Hartwig Albers von der Kanzlei Brinkmann & Partner werden.

Bereits am 30.03.2012 hatte der Vorstand der Q-Cells SE (Europäische Aktiengesellschaft) angekündigt, Insolvenz anmelden zu müssen, da er derzeit keine Fortführungsprognose sehe. Der Konzern muss Ende April im Wert von 200 Mio. Euro Anleihen zurückzahlen. Ein Konzept sah vor, dass die Schuldverschreibungen in Eigenkapital umgewandelt und die Anleihe-Besitzer zu den größten Eigentümern des Konzerns werden sollten. Mit den größten Gläubigern war eine Einigung in Form eines Dept-Equity-Swaps bereits gelungen, darunter Hedge Fonds wie Arrowgrass Capital, Davidson Kempner, Brencourt oder der Investment Bank JP Morgan. Da einige Gläubiger dieses Konzept jedoch nicht mittragen wollten und in einem Gerichtsverfahren wahrscheinlich obsiegt hätten, hat sich dieses Sanierungskonzept zerschlagen. Hintergrund dafür ist ein Urteil, welches bereits die Insolvenz des Holzverarbeiters Pfleiderer besiegelte. Das OLG Frankfurt a. M. erklärte das Schuldverschreibungsgesetz für unanwendbar, wenn Anleihen von ausländischen Gesellschaften ausgegeben wurden. Die nun fällige Anleihe stammt jedoch von einer niederländischen Q-Cells-Tochter.

Von der Q-Cells-Pleite sind nun fast 2200 Arbeitsplätze bedroht, davon rund 500 in Malaysia. In Deutschland konzentriert sich die Produktion in der früheren Braunkohle-Region Bitterfeld. Q-Cells bildet den Kern des so genannten „Solar Valley“ in Sachsen-Anhalt mit insgesamt 3500 Beschäftigten. Im letzten Jahr hatte Q-Cells einen Verlust von 846 Mio. Euro ausgewiesen, der Umsatz war um ein Viertel auf rund eine Mrd. Euro eingebrochen.

Geschädigte Anleger sollten Ihre Ansprüche möglichst durch einen Fachmann prüfen lassen. Sobald das Insolvenzverfahren eröffnet ist, müssen die Anleger ihre Ansprüche anmelden. Der BSZ e.V. wird über die entsprechenden Termine informieren.

Der BSZ e.V. hat für geschädigte Anleger eine Interessengemeinschaft eingerichtet. Für weitere Informationen und die Vermittlung von spezialisierten Vertrauensanwälten können sich Betroffene der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Q-Cells“ anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Lagerstr. 49

64807 Dieburg

Telefon: 06071-9816810

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:

http://www.fachanwalt-hotline.eu/…

Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 03.April 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstraße 49
64807 Dieburg
Telefon: +49 (6071) 9816810
Telefax: +49 (6071) 9816829
http://www.fachanwalt-hotline.de

Ansprechpartner:
BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein (E-Mail)
+49 (6071) 9816810



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.