Berliner Steuerberatungskanzlei
11 Apr
Steuerliche Berücksichtigung erwachsener Kinder - neu geregelt ab 2012
Bis 2011 bekam man für sein volljähriges Kind das Kindergeld, wenn dieses Kind weniger als 8.004 Euro im Jahr verdient hat. Die Prüfung der Einkommensgrenze (ist sie überschritten oder nicht?) versprach lange Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt. Deshalb hat der Gesetzgeber die Grenze ab 2012 abgeschafft. Die erwachsenen Kinder in Ausbildung und Studium können nun hinzu verdienen ohne auf schädliche Grenzen achten zu müssen.
Das Finanzamt wittert jedoch Missbrauch: Nun sei zu befürchten, dass sich Kinder noch ein paar Jahre einem Studium mehr oder weniger widmen, obwohl sie längst voll verdienen. Denn sie werden steuerlich berücksichtigt bis zur Vollendung ihrer ersten Berufsausbildung. Und die Eltern erhalten als Dankeschön das Kindergeld.
Tipp vom Steuerberater, den Sie ab 2012 als Eltern beachten sollten: Sie müssen auf Anforderung nachweisen können, dass das Kind „tatsächlich keiner Erwerbstätigkeit nachgeht, die Zeit und Arbeitskraft des Kindes überwiegend beansprucht“. Ein Abgrenzungsmerkmal ist die geringfügige Beschäftigung, Minijob und die maximale Arbeitsstundenzahl von 20 Stunden pro Woche. Sprechen Sie dazu mit Ihrem Steuerberater.
Auf jeden Fall spart der Wegfall der Verdienstgrenze den Kindern, Eltern und der Finanzverwaltung viel Verwaltungsaufwand. Ob es tatsächlich zu weniger Bürokratie führt bleibt in der Praxis abzuwarten.
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