E-Zigarette ist kein Arzneimittel

11 Apr

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Die sogenannte E-Zigarette ist auch dann kein zulassungsbedürftiges Arzneimittel, wenn die enthaltenen Liquid-Depots Nikotin enthalten. Geklagt hatten ein Hersteller und ein Vertriebsunternehmer, deren Produkte in Form und Farbe einer herkömmlichen Zigarette ähneln. Der Benutzer atmet beim Inhalieren einen Aerosoldampf ein, der Tabakaromen und Nikotin enthält. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in Bonn hatte als für die Arzneimittelzulassung zuständige Bundesbehörde in einem vergleichbaren Fall verbindlich festgestellt, dass es sich bei nikotinhaltigen E-Zigaretten um Arzneimittel handelt. Das Verwaltungsgericht folgte der Auffassung der Behörde jedoch nicht. Die mit dem Genuss von Nikotin und anderer Inhaltsstoffe möglicherweise verbundenen Gesundheitsgefahren allein rechtfertigten nicht die Einordnung als Arzneimittel, erläutern ARAG Experten die Entscheidung des Gerichts (VG Köln, Az.: 7 K 3169/11).



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