Umweg zur Mülltonne

18 Apr

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Versperrt ein Nachbar entgegen eines eingetragenen Rechtes einem anderen den direkten Weg zur Mülltonnenanlage, kann darin noch kein Grund für eine einstweilige Verfügung gesehen werden. So waren beispielsweise die Eigentümer eines Wohnhauses durch eine im Grundbuch eingetragene Grunddienstbarkeit berechtigt, das Grundstück ihres Nachbarn zu betreten, um auf kurzem Weg zu einer sich dort befindenden Mülltonnenanlage zu gelangen. Eines Tages errichtete der Nachbar einen Zaun mit einer Tür zwischen den Grundstücken und schloss die Tür ab. Somit stand nur noch ein deutlich länger und beschwerlicher Weg zu den Mülltonnen zur Verfügung. Die Betroffenen verlangten im Rahmen einer einstweiligen Verfügung die Öffnung des alten Weges. Dieser Antrag wurde zurückgewiesen, da die einstweilige Verfügung zur Abwendung wesentlicher Nachteile nötig sein muss, die es unzumutbar erscheinen lassen, zunächst den normalen Klageweg zu beschreiten, erklären ARAG Experten. Da im vorliegenden Fall die Mülltonnenanlage grundsätzlich noch erreichbar war lagen so wesentliche Nachteile, dass im Wege einer einstweiligen Verfügung entschieden werden müsste, nicht vor (AG München, 133 C 2128/12).



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring (E-Mail)
Konzernkommunikation, Fachpresse / Kunden PR
+49 (211) 963-2560



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.