Wölbern-Fonds Frankreich Nr. 01: Anleger beendet die gefährliche Beteiligung des Fonds am Liquiditätsmanagement-System

4 Mai

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte hat für einen Gesellschafter des Wölbern-Fonds Frankreich 01 die Vergabe von Krediten an andere Fonds gerichtlich verbieten lassen

Pressemeldung der Firma BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Eine Information von BSZ e.V. Vertrauensanwalt Herrn Rechtsanwalt Matthias Gröpper.

Die Hamburger Kammer für Handelssachen hat jetzt auch beim ersten Frankreich-Fonds der Wölbern-Gruppe die Durchführung des Liquiditätsmanagement-Systems verboten. Der Richter ordnete an, dass die Fondsgeschäftsführung alle Handlungen, die auf die Beteiligung an dem System und die Vergabe von Krediten an andere Fonds gerichtet sind, unterlassen muss und alle bereits getroffenen Maßnahmen beenden muss. Wenn sich die Fondsgeschäftsführung nicht daran hält, muss sie ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu € 250.000,00 zahlen oder wird bis zu sechs Monate in Haft genommen (nicht rechtskräftig).

Der Anleger hatte € 200.000,00 in die S.C.I. Erste IFF geschlossener Immobilienfonds für Frankreich (Frankreich Nr. 01) investiert und befürchtete, durch die Einführung des Systems Geld zu verlieren. Er wurde von dem geschäftsführenden Gesellschafter der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Hamburger BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte vertreten, Herrn Rechtsanwalt Matthias Gröpper, vertreten. Rechtsanwalt Gröpper sagt: „Das ist eine ganz wichtige Entscheidung. Das Gericht musste sich in diesem Zusammenhang soweit ersichtlich erstmals mit dem besonderen Problem auseinandersetzen, dass die S.C.I. Erste IFF geschlossener Immobileinfonds für Frankreich anders als die Holland- und die Deutschlandfonds nicht nach dem deutschen, sondern nach dem französischem Recht als sogenannte Societe Civil Immobiliaire errichtet wurde.“

Das Gericht konstatierte trotzdem die Verletzung des Gesellschaftsvertrags durch den Beschluss zur Durchführung des Liquiditätsmanagement-Systems und verurteilte die Geschäftsführung antragsgemäß. Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper: „Das ist eine weitere Verbesserung des Anlegerschutzes. Der Richter hat klargemacht, dass der Schutz der Gesellschafter vor den gefährlichen Maßnahmen der Fondsgeschäftsführung auch bei einer einer französischen Gesellschaft gilt.“

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte vertritt mittlerweile über 120 Anleger von Wölbern-Fonds und hat bis jetzt bei vier verschiedenen Wölbern-Fonds die Beteiligung an der Kreditvergabe an andere Fonds verhindert.

Für betroffene Anleger bestehen somit gute Gründe, der Interessengemeinschaft des BSZ e.V. „Wölbern Fonds“ beizutreten.

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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 04. Mai 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.



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