Ordentliche Preisauszeichnung
16 Mai
Laut der Verbraucherzentrale verlangen immer mehr Anbieter mittlerweile zum Mobilfunkvertrag hohe Preise für die Smartphones, welche für den Kunden jedoch nicht immer leicht zu erkennen sind. So würden hochwertige Smartphones beispielsweise plakativ für „ab 1 Euro“ oder „79,90 Euro einmalig“ beworben, obwohl über die Laufzeit von zwei Jahren zusätzlich zu den Vertragskosten der Kaufpreis weiter abgestottert werden solle. Hierdurch seien die Kunden gezwungen, sich die einzelnen Preisbestandteile selbst aus dem Kleingedruckten zu suchen und zu addieren. Dies verstößt laut ARAG gegen die Preisangabenverordnung. Diese verlangt, dass – soweit möglich – der Endpreis deutlich genannt wird (zB: LG Düsseldorf, Az.: 38 O 162/11).
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de
Ansprechpartner:
Brigitta Mehring (E-Mail)
Konzernkommunikation, Fachpresse / Kunden PR
+49 (211) 963-2560