Unseriöse Geschäftspraktiken eindämmen
18 Mai
Die „Buttonpflicht“ für kostenpflichtige Onlineangebote ist bereits auf den Weg gebracht und wird voraussichtlich im Sommer in Kraft treten. Jetzt plant Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger ein weiteres Gesetzespaket, mit dem unseriösen Geschäftspraktiken Einhalt geboten werden soll. ARAG Experten informieren über die Kernpunkte der Entwürfe, die derzeit in der Bundesregierung abgestimmt werden.
Weiterverkauf von Daten
Eine der geplanten Änderungen betrifft die Transparenz bei der Nutzung von persönlichen Daten im Internet. Denn vielen Usern von Suchmaschinen und sozialen Netzwerken ist nicht klar, dass ihre Daten von den Betreibern verwendet werden, um die für sie kostenlosen Dienste zu finanzieren. Dies geschieht in der Regel mittels gezielter Werbung oder gar durch Weiterverkauf der gesammelten Daten. Deshalb soll es künftig nicht mehr ausreichen, wenn die Informationen über die Datennutzung und -weitergabe irgendwo in den AGB der Betreiber zu finden sind und die Zustimmung des Kunden bereits voreingestellt ist. Stattdessen soll eine Nutzung der Daten nur noch erlaubt sein, wenn der Nutzer explizit – also etwa durch Ankreuzen der relevanten Klausel – eingewilligt hat.
Abmahnwelle eindämmen
Außerdem will die Ministerin den Missbrauch von Abmahnungen im Urheber- und Wettbewerbsrecht eindämmen. Zwar gibt es im Urhebergesetz schon jetzt eine Deckelung der Abmahnkosten auf maximal 100 Euro. Die hat jedoch strenge Voraussetzungen, die z.B. beim Zurverfügungstellen von mehreren Musikwerken in Tauschbörsen nicht vorliegen. Diese hohen Hürden sollen künftig beseitigt werden. Geplant ist daher, sowohl im Urheber- als auch im Wettbewerbsrecht für Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche gegen Privatpersonen einen niedrigen Einheitsstreitwert für die erstmalige Abmahnung einzuführen. Außerdem soll es bei unberechtigten Abmahnungen einen Gegenanspruch auf Ersatz der Anwaltskosten geben.
Inkassounternehmen
Für mehr Transparenz will sich das Bundesjustizministerium (BMJ) auch beim Inkasso einsetzen. Dazu sollen neue Darlegungs- und Informationspflichten für Inkassounternehmen eingeführt werden. So sollen die Unternehmen künftig im Inkassoschreiben angeben müssen, wer ihr Auftraggeber ist, woraus sich die Forderung ergibt und wie die Inkassokosten berechnet wurden. Außerdem ist geplant, die Aufsicht über die Inkassounternehmen zu stärken. Damit sollen die schwarzen Schafe unter den Unternehmen vom Markt verdrängt werden.
Unerwünschte Telefonwerbung
Schließlich sollen Verbraucher künftig verstärkt vor unerlaubter Telefonwerbung geschützt werden. Das zielt vor allem auf die weit verbreitete Praxis ab, am Telefon für eine vermeintlich kostenfreie Gewinnspielteilnahme zu werben, für die dann anschließend hohe Teilnahmegebühren verlangt werden. Solche Verträge sollen deshalb nach den Plänen des BMJ in Zukunft nur noch wirksam zustande kommen, wenn sie in Textform – also etwa per E-Mail – geschlossen werden. Außerdem ist angedacht, das für unerlaubte Telefonwerbung fällig werdende Bußgeld zu erhöhen.
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