Kondome gehören zum Reisebedarf

8 Jun

Sexshop darf auch sonntags fast alles verkaufen

Pressemeldung der Firma Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V.

Am Münchener Hauptbahnhof gibt es auch sonntags weiterhin Sündiges: Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts München vom 23. Mai 2012 (AZ: M 16 K 11.5642) darf ein Sexshop im Bahnhof auch am Sonntag geöffnet sein. Einige Artikel, wie beispielsweise ein erotisches Mensch-ärgere-dich-nicht-Spiel, müssen dann zwar aus dem Sortiment genommen werden, aber das Angebot muss nicht generell beschränkt werden, wie es das Kreisverwaltungsreferat durchsetzen wollte.

Die Richter haben festgestellt, dass zum täglichen Reisebedarf durchaus auch Kondome, Cremes, DVDs und Einwegkameras zählen, genauso wie pornografische Magazine, erläutert die Deutsche Anwaltauskunft. Über den Inhalt oder Verwendungszweck der einzelnen Produkte stehe schließlich nichts im Gesetz. Vor der Verhandlung hatten sich die drei Verwaltungsrichter beim Ortstermin über Lage und Angebot des Ladens informiert.

Informationen: www.anwaltauskunft.de



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