Stillende Mütter bekommen nicht mehr Hartz IV
13 Jun
Stillende Mütter erhalten wegen eines höheren Kalorienbedarfs und wegen sonstiger mit dem Stillen verbundener Kosten keine höheren Hartz-IV-Leistungen. Zwei Mütter begehrten als Hartz IV-Empfängerinnen zwar Mehrbedarf für die Stillzeit ihrer Kinder und legten dar, dass stillende Mütter in den ersten Monaten nach der Geburt des Kindes einen um etwa 500 – 600 kcal erhöhten Kalorienbedarf hätten. In der Schwangerschaft sieht das Gesetz einen Mehrbedarf wegen höherer Kosten für Ernährung, Wäsche etc. auch vor. Das Sozialgericht sah für einen Mehrbedarf nach der Geburt des Kindes allerdings keine gesetzliche Grundlage. Das Gesetz sieht ausdrücklich nur einen Mehrbedarf während der Schwangerschaft vor, der nicht auf stillende Mütter zu übertragen sei. Schließlich sei laut ARAG ein unabweisbarer, besonderer Bedarf nicht zu berücksichtigen, weil die durch das Stillen verursachten Kosten durch Einsparungen bei der Ernährung des Kindes gedeckt werden könnten (SG Wiesbaden, Az.: S 16 AS581/11 und Az.: S 16 AS 581/11).
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