Facebook-Börsengang beschäftigt die Gerichte – Aktienkurs weiter auf Talfahrt

14 Jun

Den Börsenstart hätte sich das weltgrößte soziale Netzwerk Facebook wohl etwas anders vorgestellt

Pressemeldung der Firma BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Die Aktie begab sich einen Tag nach Handelsstart auf eine Talfahrt. Schon zwei Wochen nach Handelsstart, so der Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e. V. (BSZ® e. V.), beschäftigen sich die Gerichte mit dem Facebook-Börsengang.

Die Zeichen für Facebook standen zum Handelsstart an der Technologiebörse nicht gut. Es gab technische Schwierigkeiten und aus dem geplanten Triumph der sozialen Netzwerker wurde fast eine Tragödie. Die Aktie, die mit 38 Dollar an den Start ging, fällt und fällt und fällt. Schon elf Tage später liegt sie unter 29 Dollar. „Das bedeutet einen Verlust von über 20 Prozent für die Aktionäre“, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ® e. V. Wie Roosen selbst, so hielten auch sehr viele Analysten den Ausgabepreis von 38 Dollar schon im Vorfeld für absolut überbewertet. Die Talfahrt der Aktie konnte auch die Meldung der New York Times, dass Facebook im nächsten Jahr ein eigenes Smartphon auf den Markt bringen wolle, nicht stoppen.

Mittlerweile beschäftigen sich die Gerichte mit Facebook, seinem Gründer Mark Zuckerberg und den Konsortialbanken Morgan Stanley und Goldman Sachs. Die Umsatzprognosen sollen die beiden Geldhäuser just in dem Moment nach unten revidiert haben, als die Aktie platziert wurde. Großen institutionellen Interessenten habe man das mitgeteilt, den kleinen Anlegern jedoch nicht. Zwischenzeitlich habe auch die US-Aufsichtsbehörde SEC (United States Securities and Exchange Commission) die Untersuchungen aufgenommen.

Für Facebook war der Gang an die Börse lukrativ. Dem Unternehmen und dessen Alteigentümern brachte er 16 Milliarden Dollar ein. Sogar Mark Zuckerberg, der Unternehmensgründer, verdiente 1,1 Milliarden Dollar mit dem Börsengang. „Dass vor allem Kleinanleger verärgert sind, kann man gut verstehen“, kommentiert Horst Roosen. Unternehmensvertreter sollen in Privatgesprächen bestimmten Investoren deutlich gemacht haben, dass die prognostizierten Umsätze nicht so schnell steigen würden. Der Vorstand des BSZ® e. V.: „Wenn das zutrifft, dann ist das selektiv gestreute Information und somit eine Verletzung geltender Rechtsvorschriften.“

Mittlerweile gibt es schon Zivilklagen wegen Aktienrechtsverletzungen gegen die Banken und gegen Zuckerberg persönlich. Wer Facebook-Aktien gezeichnet hat, sollte – so die BSZ-Vertrauensanwälte – eine umfassende und kompetente Rechtsberatung einholen. Denn auch im Aktiengeschäft kann man unter Umständen Schadenersatzansprüche geltend machen, die das Verlustgeschäft mit Facebook-Anteilen minimieren oder sogar auffangen können.

Für Betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Facebook-Börsengang“ anzuschließen.

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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 14. Juni 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.



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