Sicherheitsabstand gilt auch auf der Rutsche

6 Jul

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Ob im Hallenbad, im Freien oder in Freizeitparks – Wasserrutschen sind immer beliebt bei Jung und Alt. Doch auch bei dem harmlosen Freizeitvergnügen gilt es, gewisse Regeln zu beachten, damit die Rutschpartie nicht mit empfindlichen Verletzungen endet. Beliebte Späße wie das Anhalten in der Röhrenrutsche, zusammen oder rückwärts rutschen, sind nach Angaben der ARAG Experten zu unterlassen. Bei Zusammenstößen auf der Rutsche oder im Auffangbecken sind Brüche, Halswirbelverletzungen oder Gehirnerschütterungen als Gefahren zu nennen. Da Rutschen in Schwimmbäder generell regelmäßig überprüft werden, gilt es hier, sich an die auf Schildern vermerkten Regeln zu halten. Ist die Bahn mit einer Ampelanlage versehen, sollten Erwachsene oder Jugendliche, die nach Kindern rutschen auch nach dem Umspringen auf Grün noch einige Sekunden abwarten – die unterschiedlichen Gewichtsverhältnisse können nicht exakt berechnet werden. An der Poollandschaft im Urlaub sollten Eltern generell vorsichtig sein – hier ist die Absauganlage Gefahrenquelle Nummer 1. Am besten ist es, direkt bei der Auswahl des Hotels auf Sicherheitsvorkehrungen zu achten. Das Reisebüro kann in den meisten Fällen Auskunft geben.



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