Leben, wo andere Urlaub machen

10 Jul

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Das klingt nach Entspannung, Glück und purem Luxus. Für viele Menschen und besonders für Senioren wird ein Leben auf dem Campingplatz aber zur unfreiwilligen Sparmaßnahme. Dabei ist laut Campingplatzverordnung der Länder das dauerhafte Wohnen auf Campingplätzen grundsätzlich untersagt. Besteht jedoch Einigkeit zwischen einem Campingplatzbetreiber und der zuständigen Stadtverwaltung, kann aus dem Campingplatz eine dauerhafte offizielle Wohnadresse werden, so ARAG Experten. Ob beim gewählten Ganzjahrescampingplatz das Anmelden eines Erstwohnsitzes erlaubt ist, muss im Zweifelsfalle beim Meldeamt oder der Campingplatzleitung nachgefragt werden. Ist dies der Fall, kann der Mieter einer Parzelle des Campingplatzes sich dann zunächst bei der Kommune und anschließend bei der Stadtverwaltung anmelden.



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