Auch Turbo-Student muss Studiengebühren zahlen
18 Jul
Eigentlich sollte man dem Studenten aus Arnsberg gratulieren – hat er doch in der Rekordzeit von 20 Monaten sein Studium absolviert. Allerdings hat der 22-Jährige danach keine Studiengebühren mehr an die private Uni gezahlt. Zu Unrecht, meinte die Hochschule und das angerufene Amtsgericht gab ihr jetzt Recht. Der Turbo-Student hatte argumentiert, dass er nach seinem vorzeitig erreichten Studienabschluss das gleiche Recht haben müsse wie ein Studienabbrecher, der den Vertrag mit der Privatuni auch kündigen könne. Das sahen die Richter jedoch anders: Im Gegensatz zu einem Abbrecher habe der Beklagte ja die für einen Abschluss notwendigen Leistungen der Fachhochschule in Anspruch genommen (AG Arnsberg, Az.: 12 C 62/12).
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