Leistungen für Asylbewerber sind menschenunwürdig
18 Jul
Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen Leistungen für Asylbewerber und Kriegsflüchtlinge für menschenunwürdig erklärt. Sie lägen unterhalb des Existenzminimums und müssten ab sofort auf das Niveau von Hartz IV erhöht werden, urteilten die Richter. Die Sozialleistungen für Asylbewerber und Kriegsflüchtlinge sind laut ARAG Experten seit nahezu 20 Jahren nicht mehr verändert worden. Da nicht einmal eine Anpassung an die jährliche Inflation stattgefunden hat, liegen sie bei monatlich 224 Euro. Das liegt bis zu 47 Prozent unter den Hartz-IV-Regelsätzen, die derzeit 374 Euro für Erwachsene betragen und als Existenzminimum gelten. Eine Arbeitsstelle annehmen können die Betroffenen aus rechtlichen Gründen auch nicht. Nun muss der Gesetzgeber die Höhe der Zuwendungen unverzüglich neu berechnen, entschieden die Richter. Bis dahin gilt jedoch eine Übergangsregelung, nach der die rund 130.000 Asylbewerber und Flüchtlinge ab sofort und zum Teil rückwirkend Leistungen erhalten, die sich an den Sozialleistungen für Deutsche orientierten (BVerfG, Az.: 1 BvL 10/10 und 2/11).
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