Vorsicht nasse Treppe

19 Jul

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Gastwirte müssen für die Sicherheit ihrer Gäste sorgen! Besondere Gefahrenquellen müssen also gekennzeichnet sein. Das ist klar! Die Gäste sollten den gesunden Menschenverstand aber trotzdem nicht an der Wirtshaustür abgeben. Die Sicherungspflicht eines Gastwirtes hat nämlich auch ihre Grenzen. Zum Beispiel, wenn eine Gefahrenquelle eindeutig vor sich selbst warnt. Das erfuhr auch eine Dame, die sich das Handgelenk brach, als sie auf einer Treppe ausrutschte, deren Stufen direkt in den Rhein führten. Wer eine solche Treppe betritt, muss sich der Gefahren bewusst sein, so die ARAG Experten. Dem entsprechend hatte die Klägerin auch wenig Mitleid von Seiten der Richter zu erwarten (OLG Koblenz, Az.: 8 U 1030/10).



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