Führerscheinentzug nach Randale
25 Jul
Wegen seines Verhaltens auf dem Fest hatte die Polizei einen Mann festgenommen. Rettungskräfte brachten ihn in die Klinik. Zur Abklärung eines möglichen Alkoholmissbrauchs gab die Fahrerlaubnisbehörde dem Antragsteller auf, ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen. Da der Mann dieser Aufforderung nicht nachkam, entzog ihm die Behörde unter Anordnung des Sofortvollzugs die Fahrerlaubnis. In einem Eilverfahren gab das Gericht der Behörde Recht. Auch eine Alkoholauffälligkeit außerhalb des Straßenverkehrs genügt, wenn sie Anlass für die Annahme biete, der Betreffende werde voraussichtlich schon in überschaubarer Zukunft auch nach dem Genuss von Alkohol ein Kraftfahrzeug führen. Dies traf in anbetracht der erheblichen Blutalkoholkonzentration und den konkreten Umständen auf den Betroffenen zu. Damit war die Anforderung des medizinisch-psychologischen Gutachtens und nach dessen Nichtvorlage der Entzug der Fahrerlaubnis gerechtfertigt, erläutern ARAG Experten (VG Mainz, Az.: 3 L 823/12.MZ).
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