Sperrmüll nicht zu früh an die Straße stellen
12 Jul
Wer seinen Sperrmüll vor dem vereinbarten Zeitpunkt zur Abholung bereitstellt, trägt die Verantwortung und muss, falls durch den Müll etwas beschädigt wird, unter Umständen Schadensersatz zahlen. Das entschied das Amtsgericht Neustadt am Rübenberg am... weiterlesen →