Testament – vom Notar aufgesetzt?

7 Aug

Testament muss nicht vom Notar aufgesetzt werden

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Ein Testament kann von einem Notar aufsetzen und beurkunden werden. Das ist natürlich kostenpflichtig. Gültig ist unter bestimmten Voraussetzungen allerdings auch ein Dokument, das ohne Mitwirkung des Notars eigenhändig aufgesetzt wurde. Das ist dann kostenlos. Bei der Beratung in Erbangelegenheiten sind Notare verpflichtet, ihre Mandanten auf diese kostenfreie Variante hinzuweisen. Das entschied laut ARAG Experten nun das Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt. In dem konkreten Fall wies der Notar seine beiden Mandanten unter anderem auf die Vorteile einer testamentarischen Regelung der eigenen Erbfolge hin. Diese beauftragten ihn daraufhin mit der Vorbereitung und Beurkundung eines Testaments. Die Rechnung des Notars erschien ihnen jedoch überhöht. Unter anderem durch fehlerhafte Beratung habe der Notar die unerwartet hohen Kosten verursacht, bemängelten sie. Der Notar hätte seine Mandanten auf die Möglichkeit eines kostenlosen Testaments hinweisen müssen, fanden dann auch die Richter (OLG Sachsen Anhalt, Az.: 2 Wx 37/10).



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