50/50 bei unklarem Unfall
15 Aug
Kann ein Verkehrsunfall nicht aufgeklärt werden, tragen beide Beteiligte aufgrund der Tatsache, dass von beiden Kfz eine gleichwertige Betriebsgefahr ausgeht, je die Hälfte des Schadens. In einem konkreten Fakk kam es zwischen einem Porsche und einem Mercedes, die sich innerstädtisch nebeneinander auf gleicher Höhe bewegten, infolge Fahrstreifenwechselns zu einer Kollision. Beide Parteien beschuldigten sich gegenseitig. Letztendlich erhob der Eigentümer des Porsches Klage – bekam jedoch nur die Hälfte des eingeklagten Betrags zugesprochen. Da der Unfall nicht aufgeklärt werden konnte, ist nach Auskunft von ARAG Experten eine geteilte Haftungsquote zugrunde zu legen (AG München, Az.: 322 C 21241/09).
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