50/50 bei unklarem Unfall

15 Aug

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Kann ein Verkehrsunfall nicht aufgeklärt werden, tragen beide Beteiligte aufgrund der Tatsache, dass von beiden Kfz eine gleichwertige Betriebsgefahr ausgeht, je die Hälfte des Schadens. In einem konkreten Fakk kam es zwischen einem Porsche und einem Mercedes, die sich innerstädtisch nebeneinander auf gleicher Höhe bewegten, infolge Fahrstreifenwechselns zu einer Kollision. Beide Parteien beschuldigten sich gegenseitig. Letztendlich erhob der Eigentümer des Porsches Klage – bekam jedoch nur die Hälfte des eingeklagten Betrags zugesprochen. Da der Unfall nicht aufgeklärt werden konnte, ist nach Auskunft von ARAG Experten eine geteilte Haftungsquote zugrunde zu legen (AG München, Az.: 322 C 21241/09).



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring (E-Mail)
Konzernkommunikation, Fachpresse / Kunden PR
+49 (211) 963-2560



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.