Leine los!
15 Aug
Pressemeldung der Firma ARAG SE
In Nordrhein Westfalen müssen Hunde im Wald keine Leine tragen, solange sie den Weg nicht verlassen. Ausnahmen gelten nur in Naturschutzgebieten und auf ausdrückliche Anordnung der Forstbehörden des Landes – etwa in ausgewiesenen Erholungsgebieten. Das Landesforstgesetz sieht nur abseits der Wege eine Leinenpflicht vor. Wenn die Vierbeiner auf Wegen laufen, dürfen sie allerdings die Waldtiere und Erholungssuchenden nicht stören, erläutern ARAG Experten (OVG Münster, Az.: 5 A 2601/10).
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