Verkehrsrechtsanwälte: Unfallaufnahme durch die Polizei dringend geboten

15 Aug

Pressemeldung der Firma Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V.

Nach Medienberichten wird darüber diskutiert, ob bei sogenannten Bagatellunfällen die Polizei zur Unfallaufnahme an den Ort des Geschehens kommen muss. Teilweise wird dies als entbehrlich angesehen. Nach Ansicht der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) ist gerade der steuerzahlende Bürger auf eine unparteiische Unfallaufnahme durch die Polizei angewiesen. Bei Unfällen geht es im Nachhinein oft auch um eine mögliche Mithaftung und der Quotelung des Schadens. Auch

bei einem Blechschaden kann es um hohe Werte gehen. Das Unfallopfer kann selbst nicht einwandfrei beurteilen, wie hoch der Schaden nun tatsächlich ist. Es gibt für die Betroffenen bei einem Unfall mehr Fragen als Antworten.

„Unfallverursacher nutzen, wenn die Polizei nicht hinzugezogen wurde, oft im Nachhinein die Möglichkeit, ihre Schuld zu vertuschen“, so Rechtsanwalt Jörg Elsner, Vorsitzender der DAV Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht. Die erste Äußerung des Unfallbeteiligten spiele im Übrigen bei der Wahrheitsfindung eine besondere Rolle. Es geh auch bei einem Blechschaden um Werte, die für den einfachen Bürger immens sind. Er zahle auch über die Kfz- und Mineralölsteuer eine Menge Steuern, mit denen die Beamten bezahlt werden.

„Gerade der unschuldige Verkehrsteilnehmer ist auf die Hilfe der Polizei wesentlich angewiesen“, betont Elsner. Im Übrigen kassiere die Polizei beim Unfallverursacher oftmals 120 Euro, kommt also nicht „umsonst“.

Auch bei kleineren Unfällen, bspw. auf Parkplätzen, sind die Beteiligten darauf angewiesen, die Identität des Anderen feststellen zu können.



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