Schwangerschaft ist keine Krankheit, aber…

22 Aug

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Eine Schwangerschaft an sich ist bei normalem Verlauf keine Erkrankung. Treten jedoch Komplikationen auf, kann dies zu einer Reisestornierung berechtigen. So buchte beispielsweise ein Ehepaar für sich und seinen Sohn Mitte Februar 2011 eine Reise nach Griechenland. Die Reise sollte im Mai stattfinden. Zum Zeitpunkt der Buchung war die Ehefrau bereits schwanger, die Schwangerschaft war bis dahin völlig komplikationslos verlaufen. Gleichzeitig mit der Buchung schloss das Ehepaar eine Reiserücktrittsversicherung ab. Ende April kam es plötzlich zu vorzeitigen Wehen. Die behandelnde Ärztin riet daher von der Reise ab. Das Ehepaar stornierte die Reise und verlangte die Stornokosten in Höhe von 2.535 Euro von der Reiserücktrittsversicherung. Die Versicherung lehnte die Zahlung jedoch ab, u.a. weil die Schwangerschaft bereits bei Buchung bekannt war. Letztendlich entschied das Gericht zu Gunsten der Familie. Zwar war die Schwangerschaft bei Vertragsschluss bekannt, jedoch habe zu diesem Zeitpunkt eine komplikationslos verlaufende Schwangerschaft vorgelegen. Das unerwartete Auftreten von Komplikationen während einer Schwangerschaft ist sodann als unerwartete schwere Erkrankung anzusehen, erklären ARAG Experten (AG München, Az.: 224 C 32365/11).



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