MPC Schiffsfonds Anlegern droht die Verjährung

28 Aug

Die MPC Schiffsfonds stecken bereits seit dem Jahr 2011 in einer Krise

Pressemeldung der Firma BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Wie der BSZ e.V. bereits in der Vergangenheit berichtet hatte, benötigen die MPC Schiffsfonds bereits seit Beginn der Krise frisches und neues Kapital, um die einzelnen Schifffonds der sogenannten „MS Santa R Schiffe“ wirtschaftlich am Leben zu halten.

Fehlt dieses neue Kapital drohen nun erneut Notverkäufe um eine Insolvent der einzelnen Fondsgesellschaften zu verhindern. Dies hat für Fondsanleger der MPC Schiffsfonds dramatische Auswirkungen. Es drohen erhebliche Verluste und sogar der Verlust des eingesetzten Kapitals.

Anleger, welche MPC Schiffsbeteiligungen der „MS Santa R Schiffe“ besitzen, können jedoch nicht mehr abwarten, um gegen eine mögliche Falschberatung der Vermittler/Berater oder der Banken vorzugehen. Die Fonds würden in den Jahren 2001 und 2002 gezeichnet. Anleger, welche im Jahr 2001 gezeichnet haben, könnten nur noch unter ganz besonderen Umständen Ansprüche geltend machen, da die absolute Verjährung von 10 Jahren bereits verstrichen ist. Anleger welche im Jahr 2002 gezeichnet haben, müssen die Taggenaue Verjährung beachten. Hat ein Anleger z.B. am 30.08.2002 gezeichnet, muss er bis zum 30.08.2002 seine Ansprüche gerichtlich gelten gemacht haben oder zumindest durch einen Mahnbescheid die Verjährung gehemmt haben.

Wie bereits mehrfach vom BSZ e.V. berichtet, bestehen gute Erfolgsaussichten, die Anlageberater und die vermittelnden Banken in Anspruch zu nehmen. Wie zahlreiche Mitglieder des BSZ e.V. berichten, wurden die Beteiligungen an Schiffsfonds als „völlig Sicher“ und auch teils als „Altersvorsorge“ angeboten. Die Risiken, wie z.B. eine Rückzahlungsverpflichtung der Ausschüttungen im Falle einer Insolvenz oder ein bestehendes Fremdwährungsrisiko, wurden teils nicht einmal angesprochen. Vielmehr wurde auch hier mitgeteilt, dass das Schiff selbst ja auch noch einen Gegenwert habe. Dass bei einem Notverkauf das gesamte Kapital verloren gehen kann, wurde nur selten mitgeteilt.

Wurde die Schiffsbeteiligung von einer Bank vermittelt, stellt sich die Frage, ob die Anleger auf eine möglicherweise für den Vertrieb erhaltene zusätzliche Rückvergütung hingewiesen wurden und hierüber aufgeklärt wurden. Ist die nicht der Fall, stehen Anlegern möglicherweise bereits aus diesem Grund Schadenersatzansprüche zu.

Es bestehen daher gute Gründe, sich der vom BSZ e.V. gegründeten Interessengemeinschaft Schiffsfonds/MPC Schiffsfonds in der Krise“ anzuschließen.

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Der Beitrag gibt den Sachstand und die Rechtslage zum 28.08.2012 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.



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